ober03Die Abiturprüfung erfolgt am Ende der Klasse 12 in fünf Unterrichtsfächern, an denen der Schüler mindestens ein Halbjahr in der Einführungsphase teilgenommen hat. Es sind drei schriftliche Prüfungen und zwei mündliche Prüfungen zu absolvieren.

 

 

 

Umfang und Gliederung der Abiturprüfung (§ 11 APVO):

schriftliche Prüfung mündliche Prüfung Bedingungen
  • 3 schriftliche Prüfungen
  • Ergebnisse 2 Leistungskursfächer auf erhöhtem Anforderungsniveau (1. u. 2. Prüfungsfach)
  • 1 weiteres Fach (Mathe, Deutsch, Englisch, Geschichte und Politische Bildung, eine Naturwissenschaft oder Latein) auf grundlegendem Anforderungsniveau (3. Prüfungsfach)
nach Zulassung (§ 21)
  • 2 mündliche Prüfung
  • Ergebnis zweier weiterer Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau (4.+5. Prüfungsfach)
unter den fünf Prüfungsfächern müssen sein:
  • Deutsch, Mathematik,
  • ein Fach aus dem gesellschafts- wissenschaftlichen Aufgabenfeld
  • eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft

Das erste und das zweite Prüfungsfach werden zum Ende des zweiten Halbjahres der Einführungsphase gewählt. Am Ende des dritten Halbjahres erfolgt die verbindliche Wahl der weiteren Prüfungsfächer.

Die Voraussetzung für die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ist die Gesamtqualifikation. Sie wird aus den Leistungen in den Schulhalbjahren (Block I) und in der Abiturprüfung (Block II) ermittelt.

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation ergibt sich aus der Summe der Punktzahlen von Block I und Block II. Es müssen mindestens 300 Punkte erreicht worden sein. Es können höchstens 900 Punkte erreicht werden.

 

Punktsumme Block I (Zulassung zum Abitur):
28 Halbjahresleistungen (in einfacher Wertung) + 8 Halbjahresleistungen (in doppelter Wertung)

In Block I sind maximal 600 Punkte erreichbar. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte erreicht worden sein, dabei 29 Mal mindestens jeweils fünf Punkte in einfacher Wertung.

Punktsumme Block II (Abiturprüfung):
- 5 Prüfungsleistungen (in vierfacher Wertung) oder
- 4 Prüfungsleistungen und die besondere Lernleistung (jeweils in vierfacher Wertung)

In Block II sind maximal 300 Punkte erreichbar. Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht worden sein, dabei in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter mindestens im ersten oder zweiten Prüfungsfach, je fünf Punkte in einfacher Wertung.

Die Punktzahl der Gesamtqualifikation wird in eine Durchschnittsnote gemäß Anlage 5 der Abiturprüfungsverordnung umgerechnet.


weitere Informationen:

(1) Prüfungstermine für Kl.12: Die Terminleiste ist absofort auf unserem Schulportalserver IServ abrufbar.
(2) "11 Fragen zum Abitur"
bs mv
(externer Link zum Bildungsserver M-V
.  

Stand: 08.2022 / Ri

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