Für die Bewertung von Schülerleistungen gelten folgende Prozentsätze:
- für Klausuren
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- für sonstige Leistungen (z. B. Test)
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Für die Leistungsbewertung für den Sekundarstufenbereich 1 (Jahrgänge 7-9) gilt mit Beginn des neuen Schuljahres die aktualisierte Fassung der Leistungsbewertungsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommerns. Diese ist hier, inklusive Hervorhebungen der Passagen, die Veränderungen erfahren haben, hier abrufbar.
(Stand: 08.2026)
